Aktuell

 

Die Beförderungspflicht

 

§13 BO Kraft:

"Der Unternehmer und das im Fahrdienst eingesetzte Betriebspersonal sind nach Maßgabe der Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes verpflichtet, die Beförderung von Personen durchzuführen. Soweit nicht ein Ausschluß von der Beförderungspflicht nach anderen Rechtsvorschriften besteht, können sie die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellt."

§22 Abs.1 PBefG:

"Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn die Beförderungsbedingungen eingehalten werden."


Das heißt im Klartext:

Ein Taxifahrer kann eine Fahrt verweigern, wenn eine Person z.B. stark angetrunken ist, oder eine Gefahr für seine Sicherheit oder die seiner anderen Fahrgäste besteht. Das heißt aber auch ganz klar, daß eine Fahrt nicht abgelehnt werden darf, wenn sie "nur mal kurz um die Ecke" geht. Sollte Ihnen einmal von einem der "schwarzen Schafe", die es leider nun einmal in jedem Gewerbe gibt, eine Kurzstreckenfahrt verweigert werden, so wenden Sie sich bitte, im Interesse aller Taxifahrer, die täglich zu Ihrer Zufriedenheit ihren Dienst verrichten, an die zuständige Genehmigungsbehörde.

 


 

Sie haben die Wahl

Immer noch geht der irrige Glaube um, daß der Fahrgast das erste Taxi aus der Reihe zu nehmen hat, oder, bei einer telefonischen Bestellung, einfach das Taxi nehmen muß, das ihm geschickt wird. Dem ist aber nicht so: Sie haben als Fahrgast die freie Auswahl. Sicher, der Kollege, der als erster an einem Taxistand steht wartet schon am längsten, aber Sie müssen dennoch nicht mit ihm fahren, wenn er oder sein Fahrzeug nicht Ihren Vorstellungen entspricht. Wollen Sie unterwegs gerne rauchen, fühlen Sie sich in einer bestimmten Automarke sicherer oder möchte Sie gerne mit Scheck oder Kreditkarte bezahlen, suchen Sie sich am Taxiplatz Ihr Fahrzeug aus, oder geben Sie bei Ihrer telefonischen Bestellung Ihre Sonderwünsche an. Die Vermittlung von speziellen Fahrzeugen erfolgt ohne Zusatzberechnung als reiner Kundenservice.